Pauschalreisende können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihr Geld zurückverlangen, wenn Corona-Maßnahmen die Reise durchkreuzen. Im vorliegenden Fall mussten zwei Urlauber früher nach Hause zurückfliegen, das Hotelzimmer durften sie nur zur Nahrungsaufnahme verlassen…